Ladungssicherung
Transportschäden auf Grund mangelhafter Ladungssicherung können Folgekosten nach sich ziehen, die weit über den Materialschaden hinausgehen. Hierzu
gehören die Störung der Beziehungen zum Kunden, Nachbasserungen an der Ware oder auch Bussen bei Gesetzesverstössen.
Verantwortlichkeit und Haftung
Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt. hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Beförderungssicher: Das Ladegut ist im Beförderungsmittel oder auf der Ladefläche so zu verstauen und zu sichern, dass es einen normalen, vertragskonformen Transport unbeschadet überstehen kann.
Betriebssicher: Bedeutet die Verladung eines Gutes in der Weise, dass ein ausreichender Schutz für das Gut selbst besteht und das Gut niemanden gefährdet und schädigt.
Anmerkung: Diese nach Deutschem Recht festgelegte Pftichtenverteilung ist eingeschränkt
durch die Formulierung “Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt.”
Ladungssicherungsverfahren
– Kraftschlüssige Ladungssicherung (Reibungserhöhung)
– Formschlüssige Ladungssicherung (Sicherung durch Formschluss, z.B. Stauen gegen feste Wände, Sichern durch Ausfüllen von Leerräumen, Anbringen von Seilen oder Gurten)
Die genannten Verfahren finden bei allen Verkehrsträgern Anwendung und können als Einzelmassnahme oder auch in Kombination eingesetzt werden. Der Ladungssicherungsbedarf bzw. der damit verbundene Aufwand ist durch eine Berechnung zu bestimmen.